Gesetze / Versicherungsvertragsgesetz
VVG§ 200 Bereicherungsverbot
Stand: 10.06.2019
Hat die versicherte Person wegen desselben Versicherungsfalles einen Anspruch gegen mehrere Erstattungsverpflichtete, darf die Gesamterstattung die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 200 VVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
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- BGH, 27.11.2019 – IV ZR 314/17Krankentagegeld bei altersteilzeitgemäßem Wechsel in FreistellungsphaseZitiert von 4
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„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.